23.07.2024 - 9 Bestimmung der Besetzung der eingerichteten Aus...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung kann nach § 36 KV M-V zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Sie bestimmt auch, ob stellvertretende Mitglieder zu bestimmen sind.

Durch die heute beschlossene Hauptsatzung wurden die nachfolgenden Ausschüsse eingerichtet, die wie folgt besetzt werden:

Ausschuss

Anzahl Gemeindevertreter*

Anzahl sachkundige Einwohner

Finanz- und Bauausschuss

5

0

Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur und Sport

4

0

* die Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Gemeindevertretern bestehen (§ 36 Abs. 5 KV M-V)

Die Besetzung der o. g. Ausschüsse erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren, welches in § 32a KV M-V geregelt ist. Demnach kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich (alle müssen einverstanden sein) auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird.

Kommt eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande, richtet sich die Zuteilung der Sitze sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander.

Der Bürgermeister fordert die Gemeindevertreter nach § 32a Abs. 2 KV M-V auf, die Bildung von Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften anzuzeigen.

Daraufhin werden keine Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften angezeigt. Somit werden gemäß § 32a Abs. 2 Satz 4 KV M-V alle Gemeindevertreter wie eine Zählgemeinschaft behandelt.

Danach erfolgt die Besetzung der Ausschüsse durch einvernehmliche Verständigung wie folgt:

 

Ausschuss

Namen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter

Namen der sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohner

Finanz- und Bauausschuss

Herr Jens Maaß
Herr Peter Lutz
Herr Kay Albrecht
Herr Michael Bock
Herr Matthias Hagenow

keine

Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur und Sport

Frau Agnieszka Serejko
Herr Frank Rentner
Herr Ronny Schmallandt
Herr Karl-Heinz Gädtke

keine

 

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