11.07.2024 - 9 Bestimmung der Besetzung der eingerichteten Aus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 11.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Tina Greeck
Wortprotokoll
Durch die heute beschlossene Hauptsatzung wurde der nachfolgende Ausschuss eingerichtet, der wie folgt besetzt wird:
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Ausschuss |
Anzahl Gemeindevertreter* |
Anzahl sachkundige Einwohner |
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Ausschuss für Finanzen, Soziales, Kultur, Bau und Dorfentwicklung |
5 |
3 |
* die Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Gemeindevertretern bestehen (§ 36 Abs. 5 KV M-V)
Die Besetzung der o. g. Ausschüsse erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren, welches in § 32a KV M-V geregelt ist. Demnach kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich (alle müssen einverstanden sein) auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird.
Kommt eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande, richtet sich die Zuteilung der Sitze sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander.
Der Bürgermeister fordert die Gemeindevertreter nach § 32a Abs. 2 KV M-V auf, die Bildung von Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften anzuzeigen.
Daraufhin werden keine Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften angezeigt. Somit werden gemäß § 32a Abs. 2 Satz 4 KV M-V alle Gemeindevertreter wie eine Zählgemeinschaft behandelt.
Danach erfolgt durch einvernehmliche Verständigung die Besetzung des Ausschusses wie folgt:
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Ausschuss |
Namen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter |
Namen sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ausschuss für Finanzen, Soziales, Kultur, Bau und Dorfentwicklung |
Frau Christin Hein |
werden später benannt |
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohner in der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zu benennen.
