29.05.2024 - 12 Aufgabenübertragung gemäß § 127 Absatz 4 Kommun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Teutloff erkundigt sich, mit welcher fachlichen Unterstützung die Ausschreibung durchgeführt wird. Herr Wiskow beauftragt das Amt, ihm zeitnah eine Rückmeldung zu geben.

Herr Kruse weist darauf hin, dass ihm der angegebene Stromverbrauch zu niedrig erscheint. Herr Wiskow bittet das Amt ebenfalls um eine zeitnahe Überprüfung und Rückmeldung.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Ausschreibung der Stromversorgung der gemeindlichen Abnahmestellen auf das Amt Neverin zu übertragen.

 

Diese Aufgabenübertragung gilt bis auf Widerruf durch die Gemeindevertretung.    

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV