25.03.2024 - 10 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

 

  1. § 7 wird um folgenden 5. Absatz erweitert:

Die Mitglieder der Gemeindevertretung können je Legislaturperiode einmalig einen Zuschuss für die Beschaffung eines mobilen Endgerätes zur Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst erhalten. Der Zuschuss beträgt maximal 400,00 € je Mitglied der Gemeindevertretung. Die dem Mitglied der Gemeindevertretung entstandenen Kosten sind durch entsprechenden Beleg nachzuweisen.

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Die 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

9

9

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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