12.03.2024 - 10 Finanzielle Unterstützung der Vereine 2024
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 12.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:59
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabel Kosin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Tramp teilt mit, wie sich die Auszahlungen zusammensetzen und wie sich die 2800,00€ für den Kulturverein Wulkenzin e.V. aufteilen: Frauentagsfeier f. Senioren 300,00€, Halloween 500,00€, Seniorenweihnachtsfeier 1500,00€, Tanzgruppe 200,00€ und die Bastelgruppe 300,00€. Es folgt eine Diskussion.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Auszahlung der Grundförderungen für das Jahr 2024, gemäß der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin“, an die Vereine wie folgt:
Angelverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1200,00€,
Feuerwehrverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1200,00€,
Freizeitsportverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1200,00€,
Kulturverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 1200,00€,
Verein "Gemeinsam Leben in Neuendorf" e. V. in Höhe von 1200,00€
sowie die Auszahlung weiterer finanzieller Förderungen von öffentlichen Veranstaltungen im Jahre 2024 an den:
Feuerwehrverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 900,00€ und
Kulturverein Wulkenzin e. V. in Höhe von 2800,00€.
Die Verwendung der zusätzlichen finanziellen Förderungen ist gemäß der „Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls in der Gemeinde Wulkenzin“ nachzuweisen.
Die zusätzliche finanzielle Förderung für den Feuerwehrverein Wulkenzin e.V. sowie den Kulturverein Wulkenzin e. V wird nach einer Veranstaltung mit Belegen abgerechnet und an den Verein ausgezahlt.
Die Auszahlungen erfolgen auf Antragstellung ausschließlich auf ein Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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