22.02.2024 - 6 Fortschreibung Schulentwicklungskonzept der Gru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Amtsausschuss des Amtes Neverin
- Datum:
- Do., 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Alexander stellt die Beschlussvorlage vor. Frau Weckwert stellt die aktuelle Situation in der Grundschule vor und schildert die Herausforderungen, die mit den hohen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2024/2025 einhergehen.
Um 18:09 Uhr betreten Herr Wiskow und Herr Kruse den Sitzungsraum. Nunmehr sind 12 von 16 Amtsausschussmitgliedern anwesend.
Aus Sicht der Schule wird die 3-zügige Variante empfohlen.
Es folgt eine rege Diskussion. Die aufkommenden Fragen werden von Frau Weckwert beantwortet.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt eine Aufnahmekapazität an der Grundschule „Zum Wasserturm“ für das Schuljahr 2024/2025 von drei Eingangsklassen mit einer maximalen Anzahl von 78 Schülerinnen und Schülern.
Laut § 1 Abs. 1 Schulkapazitätsverordnung legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden sollen.
Dem folgend legt der Amtsausschuss des Amtes Neverin, als Schulträger der Grundschule „Zum Wasserturm“ fest, dass die Räume Nr. 8, Nr. 10, sowie Nr. 18 als Klassenräume der ersten Klassen im Schuljahr 2024/2025 genutzt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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