22.02.2024 - 12 Zustimmung zur Wahl des Stellv. Amtsjugendfeuer...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch die Verwaltung erfolgt der Hinweis, dass die Beschlussvorlage abgeändert werden muss. Auf Grund von § 8 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) ist eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitraum unzulässig und insoweit unwirksam.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin befürwortet die Wahl der Kameradin Finja Tramm zur Stellv. Amtsjugendfeuerwehrwartin. Die Kameradin verpflichtet sich innerhalb der festgesetzten Fristen die erforderlichen Ausbildungen wie Gruppenführer und Jugendleiter-Card zu absolvieren.

Nach erfolgter Zustimmung wird Kameradin Tramm mit Wirkung vom Tag der Zustimmung in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretende Amtsfeuerwehrjugendwartin für die Dauer von 6 Jahren unter Ablegung des Gelöbnisses ernannt. 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

16

0

12

12

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1343&TOLFDNR=37125&selfaction=print