22.02.2024 - 11 Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funkt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren wurden mit Veröffentlichung der neuen Verordnung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) am 11.12.2023 und Inkrafttreten am 01.01.2024 wie folgt angehoben:

  • Amtswehrführer von 220,00 € auf höchstens 400,00 €
  • stellv. Amtswehrführer von 110,00 € auf höchstens 200,00 €
  • Amtsjugendwart von 75,00 € auf höchstens 250,00 €
  • stellv. Amtsjugendwart von 50,00 € auf höchstens 125,00 €

Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der nach § 4 FwEntschVO M-V für diese Funktionsträger festgesetzten Aufwandsentschädigung betragen darf.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt in der heutigen Sitzung, die Gewährung der folgenden Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr auf Amtsebene ab dem 01.01.2024:

 

Funktion

Bisherige Beträge

Neue Beträge

Amtswehrführer

220,00 €/Monat

400,00 €/Monat

stellv. Amtswehrführer

110,00 €/Monat

200,00 €/Monat

Amtsjugendwart

75,00 €/Monat

250,00 €/Monat

stellv. Amtsjugendwart

50,00 €/Monat

125,00 €/Monat

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

16

0

12

11

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1343&TOLFDNR=37124&selfaction=print