22.02.2024 - 11 Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funkt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Amtsausschuss des Amtes Neverin
- Datum:
- Do., 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Sandra Meßmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren wurden mit Veröffentlichung der neuen Verordnung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) am 11.12.2023 und Inkrafttreten am 01.01.2024 wie folgt angehoben:
- Amtswehrführer von 220,00 € auf höchstens 400,00 €
- stellv. Amtswehrführer von 110,00 € auf höchstens 200,00 €
- Amtsjugendwart von 75,00 € auf höchstens 250,00 €
- stellv. Amtsjugendwart von 50,00 € auf höchstens 125,00 €
Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der nach § 4 FwEntschVO M-V für diese Funktionsträger festgesetzten Aufwandsentschädigung betragen darf.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt in der heutigen Sitzung, die Gewährung der folgenden Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr auf Amtsebene ab dem 01.01.2024:
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Funktion |
Bisherige Beträge |
Neue Beträge |
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Amtswehrführer |
220,00 €/Monat |
400,00 €/Monat |
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stellv. Amtswehrführer |
110,00 €/Monat |
200,00 €/Monat |
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Amtsjugendwart |
75,00 €/Monat |
250,00 €/Monat |
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stellv. Amtsjugendwart |
50,00 €/Monat |
125,00 €/Monat |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,5 kB
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