14.03.2024 - 8 1. Änderung des Bebauungsplans Nr 4. "Dorfkern ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rähse erläutert die Beschlussvorlage und teilt mit, dass die Vorstellungen der Gemeinde umgesetzt wurden. Neu im B-Plan aufgenommen wurde die Beachtung von Denkmälern und Bodenkontamination. Herr Rähse informiert, dass der B-Plan nun ausgelegt wird. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Beschlussvorlage zuzustimmen. Herr Engel fragt an, ob die Nachbargrundstücke verkauft wurden. Herr Rähse nimmt Stellung.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

 

Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 3) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 3) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Das Amt Neverin wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

  1. Die 1. Änderung der Bebauungsplans Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz“ der Gemeinde Blankenhof wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 1). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung von Januar 2024 gebilligt (Anlage 2).

 

  1. Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 “Dorfkern Chemnitz” ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

  1. Ergänzend zu der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Satzung der Gemeinde Blankenhof über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Dorfkern Chemnitz“ ist ebenfalls bekannt zu machen, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Blankenhof im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst wurde (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV