26.10.2023 - 10 Beschluss über die Senkung der Grundgebühr für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt,

 

die Anpassung der Entsorgungsgebühr der abflusslosen Gruben von 17,52 €/m³ auf 17,36 €/m³ ab dem 01.01.2024

 

die Anpassung der Entsorgungsgebühr der Kleinkläranlagen von 32,68 €m³ auf 28,94 € /m³

ab dem 01.01.2024

 

und die damit verbundene 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Die Regelung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage