05.09.2023 - 10 B-Plan Nr. 4 "Photovoltaikanlage Brunn an der A20"...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 05.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:
Abwägungsbeschluss:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit (Anlage 7) wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der
Abwägungstabelle (Anlage 7) geprüft.
2. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 7) macht
sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen..
Offenlegungsbeschluss zum Entwurf:
3. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Brunn an der A20“ der Gemeinde Brunn wird in der vorliegenden Fassung vom März 2023 (Anlage 1) gebilligt und beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2023 (Anlagen 2 bis 6) gebilligt.
4. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Brunn an der A20“ der Gemeinde Brunn und die Begründung sind öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
5. Gemäß § 4b BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses sowie
die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Entwurf dem Planungsbüro AKE Projekt GmbH
übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung
zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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571,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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492,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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