13.06.2023 - 9 Bebauungsplan Nr. 5 "Photovoltaikanlage Roggenh...

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Wortprotokoll

Erläuterungen zum Projektvorhaben durch Herrn Siegler und Herrn Diekow, Diskussion und Nachfragen der Ausschussmitglieder

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Teilungsbeschlüsse 7 und 9 sowie das Zielabweichungsverfahren Top 10 zu beschließen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:
 

  1. Die Teilung des Bebauungsplans Nr. 5 "Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn" in die Teil-Bebauungspläne Nr. 5.1 "Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn" mit den Flurstücken 2 tlw., 3 tlw., 24 tlw. in der Flur 8 und dem Flurstück 39 tlw. in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen (siehe ANLAGE 2) sowie Nr. 5.2 "Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn" mit den Flurstücken 2 tlw., 3 tlw., 24 tlw. in der Flur 8 und den Flurstücken 27 tlw., 39 tlw. in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen (siehe ANLAGE 3).
  2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5.1 ist zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
  3. In einer förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Teil-Bebauungsplan Nr. 5.1sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Diese Aufgabe wird dem Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen.
  4. Die Durchführung der förmlichen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Teil-Bebauungsplan Nr. 5.2 steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und ist erst nach entsprechenden Positiv-Bescheid im Zielabweichungsverfahren möglich. Diese Aufgabe wird dem Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1246&TOLFDNR=34286&selfaction=print