20.06.2023 - 14 Info zum behandelten Beschluss "Erstellung eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Di., 20.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schlingmann erfragt, ob die Abstimmung zum Beschluss VO-32-ZD-23-503, welcher auf der Sitzung vom 04.04.2023 behandelt wurde, richtig ist, da er sich der Abstimmung nicht enthalten hat.
Anmerkung der Verwaltung: Gemäß § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern dürfen Mitglieder der Gemeindevertretung weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden, wenn die Entscheidung ihnen selbst oder ihren Angehörigen im Sinne von § 20 Abs. 5 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz VwVfG M-V) einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband ehrenamtlicher Richertinnen und Richter e.V. – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) und mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände ist eine Kommentierung erschienen. Laut dieser Kommentierung zur Schöffenwahl können Mitglieder der Gemeindevertretung, die selbst zur Aufnahme in die Vorschlagsliste vorgesehen sind, gleichwohl an der Abstimmung über die Liste teilnehmen. Die Berufung in das Schöffenamt ist kein unmittelbarer Vorteil, der wegen Befangenheit von der Teilnahme an der Beschlussfassung ausschließen würde. Die Aufstellung stellt eine zumindest wahlähnliche Handlung dar, bei der es nicht zu einer widerstreitenen Interessenkollision bei dem Gemeindevertreter kommt.
Der Beschluss dieses TOPs ist somit richtig gefasst.
