20.06.2023 - 10 Bebauungsplan Nr. 5 "Photovoltaikanlage Roggenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 20.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Teilung des Bebauungsplans Nr. 5 "Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn" in die Teil-Bebauungspläne Nr. 5.1 "Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn" mit den Flurstücken 2 tlw., 3 tlw., 24 tlw. in der Flur 8 und dem Flurstück 39 tlw. in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen (siehe ANLAGE 2) sowie Nr. 5.2 "Photovoltaikanlage Roggenhagen an der Bahn" mit den Flurstücken 2 tlw., 3 tlw., 24 tlw. in der Flur 8 und den Flurstücken 27 tlw., 39 tlw. in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen (siehe ANLAGE 3).
- Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5.1 ist zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
- In einer förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Teil-Bebauungsplan Nr. 5.1sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Diese Aufgabe wird dem Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen.
- Die Durchführung der förmlichen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Teil-Bebauungsplan Nr. 5.2 steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und ist erst nach entsprechenden Positiv-Bescheid im Zielabweichungsverfahren möglich. Diese Aufgabe wird dem Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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957 kB
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3
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969,2 kB
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