26.04.2023 - 13 Beschluss über Änderungssatzung der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

 

  1. § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Der Betrag 950 € wird durch den Betrag 1.050 € ersetzt. 

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01.05.2023 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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