25.05.2023 - 9 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Solarpark Warli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt:

 

Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf:

  1.          Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 und 1.2) geprüft.
  1.          Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Warlin I“ der Gemeinde Sponholz wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlagen 2). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2023 gebilligt (Anlagen 3.1-3.2).

 

  1. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Warlin I“ der Gemeinde Sponholz ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage