20.03.2023 - 8 Beschluss über Änderung der Hauptsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 20.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Teutloff schlägt vor, dass die Sitzungsgelder für die Ausschussvorsitzenden ebenfalls angehoben werden. Herr Wiskow weist darauf hin, dass die maximale Höhe der Sitzungsgelder seines Wissens nach erreicht ist.
Herr Alexander vom Amt wird darum gebeten, eine Überprüfung über die Höhe der Sitzungsgelder vorzunehmen.
Herr Kruse schlägt außerdem eine Erhöhung der monatlichen Entschädigung für den Bürgermeister vor. Die Gemeindevertreter einigen sich auf eine Erhöhung von monatlich 100,00 EUR. Für die nächste Gemeindevertretersitzung soll ein entsprechender Beschluss vorbereitet werden.
Die Gemeindevertreter einigen sich außerdem auf weitere Anpassungen der Hauptsatzung von §5 Absatz 2:
Finanzausschuss: für Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, Mieten und Pachten, Vertragswesen
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr: für Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen, Kauf und Verkauf von Grundstücken
Ausschuss für öffentliche Daseinsvorsorge, Kultur, Sicherheit und Ordnung: Betreuung der Kultureinrichtungen, Kulturförderung, Sportentwicklung, Jugendförderung, Sozialwesen und Fremdenverkehr, Natur- und Umweltschutz, Fischerei, Brandschutz und Technische Hilfeleistung, öffentliche Ordnung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
- § 5 Abs. 2 wird zum 3. Anstrich Folgendes ergänzt werden:
Brandschutz und technische Hilfeleistung
- § 7 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Der Betrag 40 € wird durch 70 € ersetzt, der Betrag 20 € wird durch 50 € ersetzt.
- § 7 Abs. 3 wird vor Satz 1 wie folgt erweitert:
Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 und 2 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 30 €.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
