09.03.2023 - 13 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Solarpark Warli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schult gibt einen Überblick.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt:

Abwägungsbeschluss zum Entwurf:

  1.          Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 und 1.2) geprüft.
  1.          Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Offenlegungsbeschluss zum geänderten Entwurf:

  1.          Der geänderte Entwurf vom Februar 2023 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Warlin I“ (Anlage 2) mit der dazugehörigen Begründung vom Februar 2023 (Anlage 3.1 und 3.2) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  1.          Der geänderte Entwurf und die Begründung sind auf Grund von §4a Abs. 3 BauGB erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  1.          Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auf Grund von §4a Abs. 3 BauGB erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
    Diese Aufgabe wird an das beauftragte Planungsbüro übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

9

9

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage