07.02.2023 - 8 Anfragen der Gemeindevertreter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 07.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Böhm bittet darum, dass der Beschluss der Gemeindevertretung des Verkaufs eines Grundstückes in Roggenhagen (Beschluss-Nr.: VO-32-ZDFi-20-431) auf seine Rechtmäßigkeit überprüft wird. Anlass für diese Forderung ist die Tatsache, dass der Erwerber Herr Springorum bei der Beschlussfassung den Raum nicht verlassen hat.
Anmerkung der Verwaltung: Laut § 24 Abs. 5 KV M-V kann ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden. Die Jahresfrist beginnt am Tag nach der Beschlussfassung oder, sofern eine öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Der Beschluss VO-32-ZDFi-20-431 wurde am 15.12.2020 gefasst und auf der GV-Sitzung vom 09.02.2021 bekanntgegeben. Fristende für die Geltendmachung eines Verstoßes war demnach der 09.02.2022.
Mit dieser Regelung soll ein Jahr nach Beschlussfassung Rechtssicherheit hergestellt und vermieden werden, dass möglicherweise noch Jahre später über Umstände Beweis geführt werden muss, die einmal ein Mitwirkungsverbot ausgelöst haben könnte (Kommentar zu § 24 KV M-V).
Herr Böhm behauptet, dass Herr Springorum das o. g. Grundstück über Jahre ohne Pacht genutzt hat. Aus seiner Sicht ist diese Verhaltensweise insbesondere als Gemeindevertreter und stellv. Ausschussvorsitzender moralisch nicht vertretbar. Deshalb fordert er den Bau- und Finanzausschuss auf, dieses Problem in einer nächsten Sitzung zu besprechen.
Herr Schenk weist darauf hin, dass nicht Herr Springorum das Grundstück genutzt hat, sondern die Agrargenossenschaft.
Die Gemeindevertretung bittet das Amt zum Thema ,,Klimapark Brunn‘‘ zu prüfen, bei welchen Gemeindevertretern eine Befangenheit gegeben ist.
Herr Böhm bittet außerdem um Überprüfung des Beschlusses Nr.: VO-32-BO-21-441, da Schlingmann trotz Befangenheit den Raum während des Tagesordnungspunktes nicht verlassen hat.
Herr Böhm fragt an, ob vor dem Grundstückskauf von Herrn Schlingmann ein Pachtvertrag bestand. Hierbei handelt es sich um die Beschlussnummer: VO-32-ZDFi-2020-422. Er bittet das Amt um Prüfung.
