06.10.2022 - 1 Umlaufbeschluss zur Verlängerung Pachtvertrag G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Datum:
- Do., 06.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 12:00
- Anlass:
- Beschlussfassung im Umlaufverfahren
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Termin zur Rückmeldung zum nachfolgenden Beschluss wurde auf den
06.10.2022, 12:00 Uhr terminiert. Bis zu diesem Zeitpunkt waren alle Gemeindevertreter aufgefordert Ihre Stimme zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren sowie zum Sachverhalt selbst abzugeben. Fristgerecht haben 10 von 10 Gemeindevertreter ihr Votum abgegeben.
Gemäß Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2 Pandemie in Verbindung mit § 2 Absatz 5 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie bedarf es der Zustimmung aller Gemeindevertreter zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren.
Beschluss:
Beschluss:
1. Verfahren zur Beschlussfassung
Der Beschlussfassung über diese Angelegenheit im schriftlichen Verfahren unter Zulassung der Textform (z. B. einfache E-Mail) wurde mit folgendem Ergebnis zugestimmt:
|
Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
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10 |
0 |
10 |
10 |
0 |
0 |
2. Sachentscheidung (hier: Verlängerung des bestehenden Pachtvertrages zwischen der Gemeinde Neuenkirchen und dem SV Friedrich-Ludwig Jahn Neuenkirchen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen fasst den Beschluss, den Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Neuenkirchen und dem SV Friedrich-Ludwig Jahn Neuenkirchen um weitere 20 Jahre bis zum 07.06.2047 zu verlängern.
