26.09.2022 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Albrecht betritt um 18:40 die Sitzung. Es sind nun 10 von 10 Gemeindevertreter anwesend.

 

Es sind 10 Einwohner anwesend.

Ein Ehepaar bemängelt, dass in dem Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet ,,Storchennest‘‘, ihr Grundstück ausgeschlossen wurde. Sie bekamen mehrmals die Aussage, dass deren Grundstück ebenfalls darunter fällt. Nachdem feststand, dass dieses Grundstück doch nicht umwandelbar ist, hätten sie sich eine Information darüber gewünscht. Die Information erhielten sie erst durch die Bekanntmachung im Amtsblatt. Herr Wiskow entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten und erklärte, dass die Umwandlung in ein ,,Mischgebiet‘‘ für das betroffene Grundstück nicht möglich war, da die Verdichtungsrate zu hoch ist. Die Eheleute merken an, dass sie bereit wären entsprechende Änderungen am Grundstück vorzunehmen. Herr Wiskow wird sich über mögliche Lösungen informieren und mit den Eheleuten in Kontakt bleiben. Wenn die Voraussetzungen umgesetzt werden, wäre ein nachträglicher Beschluss denkbar. Um 18:46 verlassen sie die Sitzung.

 

Einige Bürger haben eine gemeinschaftliche Stellungnahme beim Amt eingereicht, worauf sie noch keine Antwort erhalten haben. Hierbei ging es um die Bebauung einer Grünfläche. Der Bürgermeister erklärt, dass alle Stellungnahmen in dem Abwägungsbeschluss aufgenommen und verschriftet werden. Nach dem Abwägungsbeschluss bekommt man erst eine Antwort auf seine Anfrage. Der Prozess kann sich sehr lange herauszögern, da alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewartet werden.

 

Ein Bürger fragt, ob die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung von allen Bürgern der Gemeinde gezahlt werden müssen. Herr Wiskow informiert, dass die Kosten nur anfallen, wenn der Haushalt am System (TAB) angeschlossen ist. Freu Teutloff erklärt außerdem, dass die Gemeinde selber in den letzten Jahren nicht für die Gebühren aufkommen mussten. Das ändert sich zukünftig und jährlich werden die Kosten bei 17.000 EUR liegen. Die Kosten für die Bürger werden für 2023 somit nicht steigen sondern sinken.

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