05.09.2022 - 9 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Trautmann gibt Informationen zum aktuellen Sachstand und teilt mit, dass ein Anschluss zum Löschwasser gegeben sein muss.

 

Frau Teutloff merkt an, dass Interessenten Kenntnis darüber erhalten sollten.

 

Die Erschließung der Grundstücke findet voraussichtlich im Frühjahr 2023 statt, teilte Herr Wiskow mit. Bis dahin werden die Ansaugstutzen für die Bereitstellung von Löschwasser angebracht. Eine Information an die Interessenten ist daher nicht notwendig.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

 

Abwägungsbeschluss:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Storchennest“ in Ihlenfeld wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom August 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 2). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2022 gebilligt (Anlage 3).

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan mit der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1094&TOLFDNR=30704&selfaction=print