21.06.2022 - 8 Bericht des Bürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 21.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Gutshaus Brunn
Am 14.06.2022 fand eine Sitzung des Bau- und Finanzausschusses statt, auf welcher der Planungstand durch Frau Riemann vorgestellt wurde. Wenn alles planmäßig abläuft, kann dieses Jahr die erste Ausschreibung erfolgen. Am 29.06.2022 findet eine Beratung zur
Aufteilung der Gesamtmaßnahme auf einzelne Lose statt. Die Sanierung des Daches ist eventuell dieses Jahr noch möglich.
Alte Gärtnerei
Die Planungsphase 3 ist bereits in der Fertigstellung. Mit Abschluss dieser stehen die
vorläufigen Kosten fest. Es wird mit einem Grundstückspreis von aktuell 115,00 € pro m² gerechnet. Es wurde kurz beraten, dass möglichst ein Investor für den Bau und die
Vermarktung gesucht wird.
Herr Baars erläutert die wichtigsten Zahlen.
Sollte ein Erschließungsträger gefunden werden, muss dieser mit einer Investitionssumme von 200.000 € rechnen. Diese Summe setzt sich aus dem aktuellen Bodenrichtwert und den bisherigen Ausgaben der Gemeinde zusammen. Die Bodenpreise können jedoch auch
höher angesetzt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden dann nochmal auf ca. 600.000 € geschätzt.
Auf Anfrage, wie groß die einzelnen Grundstücke ausfallen, wird mitgeteilt, dass die
Grundstücke eine Größe von 700 m² bis 900 m² haben werden. Laut Abrundungssatzung ist 700 m² auch die kleinste Größe die möglich ist. Somit ist es möglich 10 bis 11 Grundstücke aus der Gesamtfläche, abzüglich der Straße, zu erstellen.
Nach kurzer Beratung wie jetzt weiter vorgegangen werden soll, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn, dass der Quadratmeter für 25,00 € verkauft werden soll.
Sollte sich kein Investor für diesen Preis finden, hält sich die Gemeindevertretung die Option offen, den Preis nach unten zu regulieren.
Erbbaupachtvertrag SV Brunn e.V.
Herr Schenk hat ein Schreiben vom SV Brunn e.V. erhalten. Dieser möchte den bestehenden Erbbaupachtvertrag für den Sportplatz mit Nebengebäuden auflösen, da seit über 3 Jahren keine Fußballsparte mehr existiert und davon ausgegangen wird, dass diese nicht mehr aufleben wird. Der Verein wünscht eine Auflösung zum 01.09.2022.
Herr Schenk erklärt darauf hin, dass die Nebengebäude schon seit einer langen Zeit nicht mehr genutzt wurden und daher zerfallen. Das kleine Gebäude wird jedoch noch als Lager genutzt.
Herr Schenk bittet um konstruktive Vorschläge, wie eventuell die Gemeinde die Gebäude nutzen kann. Es wird vorgeschlagen, dass die Gemeindearbeiter diese auch als Warmlager nutzen könnten. Von Herrn Tausch wird erwähnt, dass auch die Freiwillige Feuerwehr das ältere Gebäude nutzen würde.
Ein Umbau zu Wohnzwecken ist nicht möglich, da die Fläche als Sportplatz ausgewiesen ist.
Sollte das Projekt „Alte Gärtnerei“ gut laufen, könnte man auch einen neuen B-Plan erstellen.
Abschließend wird der Antrag gestellt, dass der Erbbaupachtvertrag mit der normalen Kündigungsfrist beendet wird (30.06.2023). Unter der Voraussetzung, dass ein Nachpächter durch den Verein gestellt wird, ist eine frühere Auflösung des Erbbaupachtvertrages möglich.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das o.g. Vorgehen.
Soziales Leben in der Gemeinde
Herr Schenk teilt den Anwesenden mit, dass das Gemeindeleben in der Gemeinde wiederauflebt. Die durchgeführten Feste hatten alle eine hohe Besucherzahl.
§ 7 EEG
Herr Schenk hat an einem Online-Seminar zu den Änderungen des EEG teilgenommen.
Es sollen jetzt auch Windkraftanlagen die ab 2018 errichtet wurden und innerhalb einer 2.500m Grenze von der Gemeinde stehen berücksichtigt werden. Für diese Anlagen müssen dann auch 0,2 Cent an die Gemeinde abgeführt werden. Bei einer Überschneidung
mit mehreren Gemeinden wird der Betrag aufgeteilt.
Finanzen der Gemeinde
Herr Schenk teilt mit, dass die Gemeinde Brunn gegenwärtig einen Kontostand von
123.000 € ausweist. Damit wird zurzeit kein Kassenkredit benötigt.
