07.06.2022 - 9 Beratung und Beschluss zur Vermietung öffentlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 07.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
- Beschluss:
- verwiesen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung für die Turnhalle und das Gemeindezentrum eine Grenze des Benutzungsanspruchs. Die Räumlichkeiten werden folgendermaßen vermietet:
1. der Vereinsraum im Gemeindezentrum an Einwohner der Gemeinde oder nichtortsansässige Bürger zum Zweck privater Feierlichkeiten wie Geburtstage, Hochzeitsjubiläen, Jugendweihen oder ähnliches. Der Zweck ist im Mietvertrag anzugeben.
2. die Turnhalle an ortsansässige und nichtortsansässige Vereine ausschließlich zu dem Zweck der sportlichen Betätigung. Die Art der sportlichen Betätigung ist im Mietvertrag anzugeben.
Der Abschluss eines Mietvertrages hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen (Formerfordernis laut Kommunalverfassung M-V).
