21.02.2022 - 8 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet "S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 21.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kruse erläutert die Beschlussvorlage.
Durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde der Gemeinde geraten, Ferienwohnungen durch den B-Plan auszuschließen. Herr Kruse empfiehlt der Gemeindevertretung im Namen des Bauausschusses jedoch kein generelles Verbot von Ferienwohnungen auf dieser Bebauungsfläche.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:
Abwägungsbeschluss:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss (zum geänderten Entwurf):
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Der geänderte Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Storchennest“ in Ihlenfeld wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 (Anlage 2) gebilligt und beschlossen.
Der geänderte Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 (Anlage 3) gebilligt.
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Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Storchennest“ in Ihlenfeld mit der geänderten Begründung sind öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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